Brandschutzordnung:
- Teil A regelt das Verhalten für Gäste und temporär tätige Mitarbeiter von Fremdfirmen
- Teil B regelt das Verhalten für Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben
- Teil C regelt das Verhalten für Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben
Beispielhafte Inhalte der Brandschutzordnung:
- keine Verkeilung von Brandschutztüren
- Sauberkeit und Ordnung
- Rauchverbot
- Vermeiden von (beispielsweise vorweihnachtlicher) Dekoration
- Erlaubnisscheinverfahren