- Informieren Sie sich anhand der Brandschutzordnung über die Verhaltensweisen und erforderlichen Maßnahmen im Betrieb.
- Informieren Sie sich anhand des Aushangs „Alarm- und Notfallplan“ über das Verhalten im Brandfall und über weitere wichtige Rufnummern.
- Bei Bränden Notruf (0)112 absetzen und danach sofort die Geschäftsführung / Sekretariat
(1-126 / 1-190 / 1-111 / 1-130) informieren. - Die Evakuierungshelfer sind in der Brandschutzordnung Teil 3 benannt und werden durch Aushang bekanntgegeben.
- Eintreffen der Rettungsfahrzeuge abwarten und Einweisung vornehmen.