Pausen- und Arbeitszeitregelungen
Es gelten folgende unternehmerspezifische Pausen- und Arbeitszeitregelungen:
- 5-Tage-Woche mit i. d. R. 8 ArbStd, somit 40 ArbStd / Woche
- Die Stundenerfassung und -kontierung erfolgt durch den jeweiligen Mitarbeiter (PAKO).
- Dem Mitarbeiter werden mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZeitG) gewährt .
- Ab 6 Stunden Arbeitszeit muss eine 30-minütige Pause eingehalten werden.
- Weitere Regelungen zu Arbeitszeiten entnehmen Sie bitte den Betriebsanweisungen im QM-Handbuch, insbesondere Betriebsanweisung Nr. 9 “Sonn- und Feiertagsarbeit”.