Pausen- und Arbeitszeitregelungen

Es gelten folgende unternehmerspezifische Pausen- und Arbeitszeitregelungen:

  • 5-Tage-Woche mit i. d. R. 8 ArbStd, somit 40 ArbStd / Woche
  • Die Stundenerfassung und -kontierung erfolgt durch den jeweiligen Mitarbeiter (PAKO).
  • Dem Mitarbeiter werden mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen Pausenzeiten gemäß dem Arbeitszeitgesetz (ArbZeitG) gewährt .
    • Ab 6 Stunden Arbeitszeit muss eine 30-minütige Pause eingehalten werden.
  • Weitere Regelungen zu Arbeitszeiten entnehmen Sie bitte den Betriebsanweisungen im QM-Handbuch, insbesondere Betriebsanweisung Nr. 9 “Sonn- und Feiertagsarbeit”.