Umgang mit Rauschmitteln Copy

Trotz der Teillegalisierung von Cannabis gelten ähnlich wie bei Alkohol Einschränkungen für den Genuss dieser Mittel während und vor der Arbeitszeit.
Gemäß den Vorschriften der DGUV dürfen Sie sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderer berauschender Mittel nicht in einen Zustand versetzten, durch den Sie sich oder andere gefährden könnten. Dies gilt besonders für das Führen von Kraftfahrzeugen.

Aus diesem Grund ist das Rauchen von Cannabis während der Arbeitszeit untersagt.